Alois
2017-01-16 09:50:23 UTC
Das Familienschutzwerk e.V. aus Berlin behauptet auf seiner Webseite:
"Am 31.03.2015 haben drei Richterinnen des Hamburger Landgerichts Antispam diverse Äußerungen verboten (Gerichtsbeschluss 1), nach denen das Familienschutzwerk angeblich betrogen hätte, gegen den Datenschutz verstoßen hätte, etc. Antispam hat dagegen Widerspruch eingelegt und es gab eine große mündliche Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht. Antispam durfte den drei (!) Richterinnen seinen Standpunkt in einer mündlichen Verhandlung detailliert darlegen und tat dies auch. Die drei Richterinnen urteilten dennoch, dass die Äußerungen des Antispam e.V. verboten sind und bleiben (bis auf wenige irrelevante Äußerungen). Dieses zweite positive Urteil finden Sie hier. (Gerichtsbeschluss 2)."
Die bezeichnen das Urteil 324 O 8015 des Landgerichts LG Hamburg als "positiv".
Richtig ist das dieses Urteil gar nicht rechtskräftig ist. Laut Auskunft des Landgericht Hamburg wurde Berufung eingelegt.
Die auf der FSW-Webseite veröffentlichen Äusserungen des Familienschutzwerk über dieses Urteils sind (teilweise?) gelogen!
Das Verfahren ist also für das Familienschutzwerk NICHT positiv verlaufen!
"Am 31.03.2015 haben drei Richterinnen des Hamburger Landgerichts Antispam diverse Äußerungen verboten (Gerichtsbeschluss 1), nach denen das Familienschutzwerk angeblich betrogen hätte, gegen den Datenschutz verstoßen hätte, etc. Antispam hat dagegen Widerspruch eingelegt und es gab eine große mündliche Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht. Antispam durfte den drei (!) Richterinnen seinen Standpunkt in einer mündlichen Verhandlung detailliert darlegen und tat dies auch. Die drei Richterinnen urteilten dennoch, dass die Äußerungen des Antispam e.V. verboten sind und bleiben (bis auf wenige irrelevante Äußerungen). Dieses zweite positive Urteil finden Sie hier. (Gerichtsbeschluss 2)."
Die bezeichnen das Urteil 324 O 8015 des Landgerichts LG Hamburg als "positiv".
Richtig ist das dieses Urteil gar nicht rechtskräftig ist. Laut Auskunft des Landgericht Hamburg wurde Berufung eingelegt.
Die auf der FSW-Webseite veröffentlichen Äusserungen des Familienschutzwerk über dieses Urteils sind (teilweise?) gelogen!
Das Verfahren ist also für das Familienschutzwerk NICHT positiv verlaufen!